Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 30. Juni 2019 - 29. September 2019

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1285 Der Kommission vom 30. Juli 2019 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. Juni 2019 bis 29. September 2019 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2019/1285
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
30.07.2019
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2019/1285, 2019