Beitragsparameterverordnung 2023 (BeiPaV 2023)

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
338. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Berechnungsgrundlagen zur Bemessung der Beiträge zum nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus gemäß § 126 Abs. 5 BaSAG sowie über dessen angemessene Zielausstattung (Beitragsparameterverordnung 2023 – BeiPaV 2023)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
26.09.2023
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 338/2023
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
27.11.2023
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen
Level 1
BRRD-Umsetzungsgesetz (BaSAG) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 338/2023, 2023