Ausnahmen von der Bekanntmachungspflicht bei Kundenaufträgen und zur Handelstransparenz
Initiative
Offizieller Name
387. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Ausnahmen von der Bekanntmachungspflicht bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen und im Rahmen der Handelstransparenz (Handelstransparenzausnahmen-Verordnung 2018 – HTAusV 2018)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
09.11.2017
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 387/2017
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
MiFID II Umsetzung (Börsegesetz 2018 und Wertpapieraufsichtsgesetz 2018)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 387/2017, 2017