Aufnahme des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union in die Liste der EU-Straftaten
Initiative
Offizieller Name
BESCHLUSS (EU) 2022/2332 DES RATES vom 28. November 2022 über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich
Art
Beschluss
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
25.05.2022
Dok. -Kürzel
2022/2332
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
(nicht bindend, Stammversion, EU)
Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2022/2332, 2022