Aufnahme des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union in die Liste der EU-Straftaten

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
BESCHLUSS (EU) 2022/2332 DES RATES vom 28. November 2022 über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich
Art
Beschluss
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
25.05.2022
Dok. -Kürzel
2022/2332
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
28.11.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (nicht bindend, Stammversion, EU)
Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2022/2332, 2022