Anwendbarkeit der temporären CbCR-Safe Harbours (CbCR-Safe-Harbour-V)

Themenfeld:
Stichwörter:
Steuer, Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
357. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zum temporären CbCR-Safe-Harbour (CbCR-Safe-Harbour-V)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 357/2024
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
05.12.2024
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Finanz-Organisationsreformgesetz (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (AT), BGBl. II Nr. 357/2024, 2024