Antizyklische Kapitalpufferrate & Systemrisikopuffer
Initiative
Offizieller Name
435. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Festlegung und Anerkennung der antizyklischen Kapitalpufferrate, über die Festlegung des Systemrisikopuffers sowie über die nähere Ausgestaltung der Berechnungsgrundlagen gemäß § 23a Abs. 3 Z 1 BWG und § 24 Abs. 2 BWG (Kapitalpuffer-Verordnung – KP-V)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
25.09.2015
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 435/2015
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Kapitalpuffer-Verordnung 2021 – KP-V 2021
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, AT)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 435/2015, 2015