Anpassung RTS 2 zu Transparenzanforderungen unter MiFID II/MiFIR
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/529 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2020 zur Festlegung technischer Regulierungsstandards zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/583 zwecks Anpassung der bei bestimmten Nichteigenkapitalinstrumenten anwendbaren Liquiditätsschwellenwerte und Handelsperzentile zur Bestimmung des für das Finanzinstrument typischen Umfangs
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
23.07.2020
Dok. -Kürzel
2021/529
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
RTS 2: Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Nichteigenkapitalfinanzinstrumenten
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Zweite Anpassung RTS 2 zu Transparenzanforderungen unter MiFID II/MiFIR
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Quelle: ESMA, 2021/529, 2020