Anforderungen an die von Geldmarktfonds im Rahmen von umgekehrten Pensionsgeschäften entgegengenommenen Vermögenswerte

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Änderungsversion
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1383 DER KOMMISSION vom 15. Juni 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/990 im Hinblick auf die Anforderungen an die von Geldmarktfonds im Rahmen von umgekehrten Pensionsgeschäften entgegengenommenen Vermögenswerte
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2021/1383
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
15.06.2021
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2021/1383, 2021