Anforderungen an die von Geldmarktfonds im Rahmen von umgekehrten Pensionsgeschäften entgegengenommenen Vermögenswerte
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1383 DER KOMMISSION vom 15. Juni 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/990 im Hinblick auf die Anforderungen an die von Geldmarktfonds im Rahmen von umgekehrten Pensionsgeschäften entgegengenommenen Vermögenswerte
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2021/1383
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Einfache, transparente und standardisierte (STS-) Verbriefungen und forderungsgedeckte Geldmarktpapiere (ABCP)
(Regelungsbestand, Änderungsversion, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2021/1383, 2021