Anderkonten-Sorgfaltspflichtenverordnung – AndKo-SoV

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
7. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anwendbarkeit vereinfachter Sorgfaltspflichten im Bereich der Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren oder Immobilienverwaltern (Anderkonten-Sorgfaltspflichtenverordnung –AndKo-SoV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
16.11.2016
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 7/2017
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
03.01.2017
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 7/2017, 2017