3. Änderung des ITS zu den Bonitätsstufen für Bonitätsbeurteilungen der ECAIs
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2021/2006 der Kommission vom 16. November 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1800 im Hinblick auf die Zuweisung der Ratings externer Ratingagenturen zu einer objektiven Skala von Bonitätsstufen gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
ESAs
Vorgelegt
19.01.2021
Dok. -Kürzel
2021/2006
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II / Solvency II)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
ITS on the credit quality steps for ECAIs credit assessments
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: ESAs, 2021/2006, 2021