2nd amendment of the ITS on the credit quality steps for ECAIs credit assessments
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2020/744 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1800 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Zuweisung der Ratings externer Ratingagenturen zu einer objektiven Skala von Bonitätsstufen gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
ESAs
Vorgelegt
18.07.2017
Dok. -Kürzel
2020/744
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II / Solvency II)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
ITS on the credit quality steps for ECAIs credit assessments
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: ESAs, 2020/744, 2020