2. Finanz-Organisationsreformgesetz – 2. FORG

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Initiative
Offizieller Name
99. Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Alkoholsteuergesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Digitalsteuergesetz 2020, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzprokuraturgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Punzierungsgesetz 2000, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert werden (2. Finanz-Organisationsreformgesetz – 2. FORG)
Art
Gesetz
Level 1
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl. I Nr. 99/2020
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
06.08.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Finanz-Organisationsreformgesetz (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (AT), BGBl. I Nr. 99/2020, 2020