Verordnung Kapitalbesicherungsmaßnahmen
Initiative
Offizieller Name
227. Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung von Kapitalgarantien durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH zur teilweisen Besicherung bestimmter Rekapitalisierungsmaßnahmen (VO Kapitalbesicherungsmaßnahmen)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl II Nr. 227/2022
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Quelle: Bund (AT), BGBl II Nr. 227/2022, 2022