RTS zur Festlegung der Methode zur Bestimmung global systemrelevanter Institute (G‐SIIs)
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/539 DER KOMMISSION vom 11. Februar 2021 zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1222/2014 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Methode zur Bestimmung global systemrelevanter Institute und zur Festlegung der Teilkategorien global systemrelevanter Institute
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
05.03.2020
Dok. -Kürzel
2021/539
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRD IV
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
ITS zur Offenlegung von Indikatoren für die globale Systemrelevanz durch G-SRI
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
G-SIBs: assessment methodology and the higher loss absorbency requirement
(nicht bindend, INT)
Festlegung und Offenlegung von Indikatoren für die globale systemische Relevanz
(Regelungsbestand, EU)
Quelle: EBA, 2021/539, 2021