Berichtigung der Verordnung für Nicht-Delta-Risiken von Optionen und für die Ermittlung der Mitarbeiterkategorien
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/861 DER KOMMISSION vom 18. Februar 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 528/2014 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für Nicht-Delta-Risiken von Optionen gemäß dem standardisierten Marktrisiko-Ansatz und zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 604/2014 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards in Bezug auf qualitative und angemessene quantitative Kriterien zur Ermittlung der Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil eines Instituts auswirkt
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
16.07.2015
Dok. -Kürzel
2016/861
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 2
RTS on identified staff
(nicht bindend, EU)
Nicht-Delta-Risiken von Optionen gemäß dem standardisierten Marktrisiko-Ansatz
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Revision der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
(Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 2016/861, 2016