Allgemeinverfügung der BaFin zu Artikel 89 der CRR
Initiative
Offizieller Name
Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 20.02.2014 zu Artikel 89 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Art
Allgemeinverfügung
Level 3 / Sonstige
Initiator
BaFin
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Quelle: BaFin, Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 20.02.2014 zu Artikel 89 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, 2014