Allgemeinverfügung der BaFin zu Artikel 89 der CRR

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 20.02.2014 zu Artikel 89 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Art
Allgemeinverfügung
Level 3 / Sonstige
Initiator
BaFin
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
14.03.2014
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
CRR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: BaFin, Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 20.02.2014 zu Artikel 89 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, 2014