Zentralverwahrer

BaFin wird weitere ESMA-Leitlinien anwenden


Zentralverwahrer übernehmen als Finanzmarktinfrastrukturen die Verwahrung von Wertpapieren und die Abwicklung von Wertpapiergeschäften. Die europäische Zentralverwahrerverordnung (Central Securities Depositories Regulation – CSDR) umfasst unter anderem Regelungen zur Zulassung von Zentralverwahrern sowie Anforderungen an die Ausübung der Dienstleistungen und an die laufende Aufsicht über diese Finanzmarktinfrastrukturen. Sie wird daher die Aufsichtstätigkeit der BaFin und auch diverse Prozesse der Zentralverwahrer selbst verändern. Im Juli 2017 hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA dazu Leitlinien veröffentlicht. Die BaFin erklärt, dass sie diese in der Aufsichtspraxis anwenden wird.