In Verzug!
EBA-Initiative zur Harmonisierung der AusfalldefinitionDie EBA treibt seit mehreren Jahren eine Konkretisierung und Vereinheitlichung des IRB-Frameworks voran. Sie hat dazu eine Kaskade von Veröffentlichungen angekündigt, die Auslegungsfragen und Methodik der Kreditrisikomessung und -modellierung enger regeln soll. Aufgrund ihres grundlegenden Charakters für alle Kreditrisikothemen wird als eine der ersten Maßnahmen die Anwendung der Ausfalldefinition in einer EBA-Guideline geregelt. Ein begleitender RTS spezifiziert Details zur Erkennung des Zahlungsverzugs. Darüber hinaus hat eine aufsichtliche Auswirkungsstudie (QIS) stattgefunden, die bereits Erkenntnisse aus der Konsultation des RTS reflektiert. Da die Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 CRR auch für KSA-Institute gilt, sind diese neben den IRBA-Instituten gleichermaßen von den GL und dem RTS betroffen.
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