Versicherungsvertrieb und -innendienst: BaFin aktualisiert Meldeformulare für Unregelmäßigkeiten

Versicherungsunternehmen müssen die BaFin über Unregelmäßigkeiten im Außen- und Innendienst informieren. Die entsprechenden Formblätter hat die BaFin jetzt überarbeitet.


Versicherungsunternehmen sollten nur noch die neuen Formblätter verwenden.

Sie sind zusammen mit der Sammelverfügung vom 10. Dezember 2015, auf der die Meldepflicht basiert, auf der BaFin-Webseite veröffentlicht.

Hier gelangen Sie zu dem BaFin Artikel.