Validierung der Meldung der geprüften Daten

Oesterreichische Nationalbank veröffentlicht Hinweis zur Meldung von geprüften Daten


Die Oesterreichische Nationalbank weist darauf hin, dass nach Abschluss der Jahresabschlussprüfung unverzüglich, spätestens 6 Monate nach dem Jahresabschluss, Meldungen zu erstatten sind, in denen allfällige Änderungen von ITS-Daten oder nGAAP FINREP-Daten übermittelt werden. In diesen Berichten ist der Punkt "Geprüfte Daten" auf "J" zu setzen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass dieses "J" nur so zu verstehen ist, dass die Daten der Belege auf geprüften Daten beruhen und nicht, dass der Wirtschaftsprüfer die Belege geprüft hat.

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