SRB zur Überwachung regulatorischer Änderungen

SRB-Ansatz für CRR-Ermessensspielraum bei Verschuldung und MREL-Kalibrierung


Der SRB wird die regulatorischen Änderungen im Zusammenhang mit dem Ermessensspielraum der zuständigen Behörden überwachen, bestimmte Forderungen an Zentralbanken vorübergehend von der Berechnung der Gesamtrisikopositionsmessgröße eines Instituts (d. h. der Höhe des Verschuldungsgrads) auszuschließen, wie dies in der Verordnung (EU) 575/2013 ("CRR") vorgesehen ist. Im September 2020 nutzte die EZB diese vorübergehende Maßnahme, um die Umsetzung ihrer Geldpolitik während der Covid-19-Pandemie zu erleichtern. Wie von der EZB angekündigt, können die Banken bis Ende März 2022 von der Entlastungsmaßnahme profitieren. Die Anforderung an die Verschuldungsquote und die Höhe der Verschuldung können die Kalibrierung der endgültigen MREL-Ziele sowie die Einhaltung der Anforderungen zum 1. Januar 2024 beeinflussen.

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