Rat der EU fordert noch engere Zusammenarbeit zur Geldwäschebekämpfung

Schlussfolgerungen des Rates weisen auf besondere Bedeutung des Themas hin


Der Rat der EU hat im Dezember seine Schlussfolgerungen zu den strategischen Prioritäten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Darin begrüßt er zunächst die Fortschritte der letzten Jahre, insbesondere die Annahme der fünften Geldwäscherichtlinie, der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche und der Richtlinie zur Erleichterung der Nutzung von Finanzinformationen zur Verbrechensbekämpfung. 

Der Rat mahnt aber auch eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den mitgliedsstaatlichen Behörden an. Eine Verbesserung an dieser Stelle würde den bestehenden Rechtsrahmen effizienter machen. Der Rat bittet deshalb die Kommission, hier nötigenfalls den Rechtsrahmen zu verändern, falls bisheriges Recht jene Zusammenarbeit behindern sollte. Dies könne auch durch Verordnungen umgesetzt werden. Außerdem schlägt der Rat vor die Möglichkeit zu evaluieren, die gesamtheitliche Überwachung der Geldwäschebekämpfung einer unabhängigen Unionseinrichtung zu übertragen. 

Die Kommission soll über die Fortschritte von nun an halbjährlich dem Rat Bericht erstatten.