Prolongationen im Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell

Änderungen zum 30.06.2020


Die OeNB informiert auf ihrer Homepage darüber, dass ab Meldestichtag 30.06.2020 im Basic-Cube Prolongationen (im Sinne des Datenmodells) immer als neues Instrument mit einer neuen Geschäftsfall-ID darzustellen sind. Solche Prolongationen sind mit dem Kunden aktiv neu verhandelte Anschlussverträge. Auch wenn legistisch kein neuer Vertrag bzw. keine neue Kontonummer aufgesetzt wurde, ökonomisch das Geschäft aber einem neuen Instrument entspricht, fällt dies in die Definition der Prolongation.

Eine neue Geschäftsfall-ID ist zwecks korrekter Darstellung in der Granularen Kredit-Erhebung (und folglich in AnaCredit) erforderlich.

Bislang war im Basic-Cube dafür das Ereignis „Prolongation (PR)“ vorgesehen. Dieses Ereignis ist ab Meldestichtag 30.06.2020 nicht weiter zu verwenden und ist ab Meldestichtag 31.12.2020 auch technisch ungültig.

Die OeNB fordert deshalb auf, Prozesse dahingehend zu adaptieren, dass solche Prolongationen, die zum oder nach dem Stichtag 01.06.2020 stattfinden, als neues Instrument dargestellt werden. Eventuelle Adaptionen an der Darstellung des Kreditbestands, d.h. an bestehenden Krediten, die in der Vergangenheit prolongiert wurden, sind nur dann erforderlich, wenn von der OeNB explizit gefordert.