Inhaberkontrolle bei Wertpapierfirmen
Formulare für Erwerb oder Erhöhung bedeutender / qualifizierter BeteiligungenWer beabsichtigt, an einem Wertpapierhandelsunternehmen oder einer Wertpapierhandelsbank eine bedeutende / qualifizierte Beteiligung zu erwerben oder eine bestehende Beteiligung zu erhöhen, muss dies gemäß § 2c Absatz 1 Kreditwesengesetz bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzeigen.
Der Inhalt der Anzeige wird durch die Delegierte Verordnung zur europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MIFID II) bestimmt. Diese enthält eine abschließende Liste der Informationen, die interessierte Erwerber in die Anzeige aufnehmen müssen.
Um den Marktteilnehmern zu helfen, ihr Anzeigen einzureichen, hat die BaFin entsprechende Formulare auf Ihrer Internetseite bereitgestellt. Die Formulare können Sie hier finden. Ihre Verwendung ist freiwillig.