Identifikation von Flüchtlingen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet

BaFin veröffentlicht Aufsichtsmitteilung zur Eröffnung eines Basiskontos


Die BaFin betont, dass bei der Eröffnung eines Basiskontos - in Unterstützung der aktuellen humanitären Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet - für die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen bei der Nutzung eines gültigen ukrainischen Personalausweises („Identity Card“) zur Überprüfung der nach § 11 Abs. 4 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG) erhobenen Daten bestehen.

Die Mitteilung der BaFin finden Sie hier.