FMA ermöglicht rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Kundenidentifikation

Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde ändert die Online-Identifikationsverordnung


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA schafft durch eine Novelle der Online-Identifikationsverordnung künftig die Möglichkeit, rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Fernidentifikation von Neukunden von Finanzdienstleistern anzuwenden. Voraussetzung ist, dass der Kunde der biometrischen Identifikation zustimmt, das Verfahren dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine gleichwertige Sicherheit wie bei der Identifikation durch Mitarbeiter garantiert sowie mittels Video überprüft wird, dass die Person tatsächlich physisch am Endgerät an der Identifikation teilnimmt.

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