EZB konkretisiert ILAAP- sowie ICAAP-Anforderungen
Weitreichende Folgen für die Umsetzung in BankenAuf die Systemically Important Banks, kurz SIBs, kommen seitens der EZB weitere Anforderungen für die Auskunftspflicht in den Bereichen der Kapital- und Liquiditätsausstattung zu. Hierzu hat sich die EZB Ende Februar 2017 mit einem Schreiben an die Geschäftsleitungen der systemrelevanten Institute gewandt. Die EZB hat ein mehrjähriges Projekt mit dem Namen „SSM Guides on ICAAP and ILAAP for significant institutions“ initiiert. Ziel ist die einheitliche Ausgestaltung des ICAAP und ILAAP im Euro-Raum sowie die Harmonisierung der durch die Kreditinstitute einzureichenden Unterlagen und Informationen. Sieben Kernprinzipien sind als Erwartungen der Aufsicht an ICAAP und ILAAP beschrieben. Dass die Zeit drängt, macht die Aufsicht durch ihre Vorgehensweise deutlich: Bis zum 31. Mai dieses Jahres hatten die systemrelevanten Institute Zeit, ihr Feedback zu den neu formulierten Anforderungen an die EZB zu melden. Die Anwendung der neuen Prinzipien durch die Institute soll dann bereits 2019 erfolgen.
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