EZB-FINREP-Verordnung
Ausweitung der FINREP-MeldeanforderungenDie Meldung der Financial Information (Financial Reporting, FINREP) führte immer wieder zu Überraschungen. Diese Eigenschaft zeigte sich wieder einmal mit dem Verordnungsentwurf der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Ausweitung der bis dato nur für IFRS-Institute auf konsolidierter Ebene verbindlichen FINREP-Meldung auf alle Finanzinstitute, Töchter bis hin zu Niederlassungen.
Bereits in den Diskussionen der ersten Entwürfe zur FINREP-Meldung divergierten die Einschätzungen einer verbindlichen Einführung auf europäischer Ebene. Während Länder wie Österreich und Spanien die Anforderungen freiwillig auf nationaler Ebene umsetzten, verzichteten andere Länder, wie z.B. Deutschland, darauf. Dieser Entschluss der deutschen Aufsicht führte dazu, dass aus deutscher Sicht keine Ambitionen bezüglich einer Einflussnahme im Konsultationsprozess gegeben waren.
Die Überraschung zeigte sich 2011 mit der verbindlichen Einführung einer FINREP-Meldung – wenn auch beschränkt auf IFRS-Konzerninstitute – im Rahmen der europäischen Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD). Im Zuge der Umsetzung der CRD IV Anforderungen in technische Standards durch die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority, EBA) wurden neben den FINREP-IFRS-Templates auch die National GAAP FINREP-Templates, auf welchen die EZB-FINREP-Meldung basiert, veröffentlicht.
Mit der Umsetzung der EZB-FINREP-Meldung ergeben sich weitreichende Auswirkungen auf nahezu alle Institute, die sowohl die IT-Landschaft als auch die Prozesse und Abläufe in mehreren Bereichen, insbesondere Rechnungswesen, Meldewesen und Risikomanagement, betreffen.
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