Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik
Rundschreiben Nr. 04/2021In der monatlichen Bilanzstatistik (BISTA)1 für den Berichtsmonat Februar 2021 in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 ist die Anzahl der Beschäftigten auszuweisen. Hierbei ist die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2020 bei dem meldepflichtigen Institut beschäftigten Mitarbeiter/innen (nach Vollzeitbeschäftigten und nach Köpfen) zu melden. In Zweifelsfällen ist es sinnvoll, institutsintern für andere Zwecke bereits eingeführte Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenanzahl auch für die Zwecke der BISTA anzuwenden. Das jeweilige Verfahren sollte dabei möglichst kontinuierlich angewandt werden.
Das Rundschreiben der Deutschen Bundesbank finden Sie hier.