BaFin setzt Auslegungsentscheidung aus

Die BaFin setzt ihre Auslegungsentscheidung von Rückversicherungsverträgen in Teilen aus


Die BaFin hat ihre Auslegungsentscheidung „Bewertung der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften und Umgang mit Abrechnungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Depotforderungen und -verbindlichkeiten unter Solvency II“ in Teilen ausgesetzt. Grund ist die aktuelle Überarbeitung des Anhangs zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450, in deren Folge die BaFin ihre Auslegungsentscheidung voraussichtlich ändern wird.