Anwendung des Rechtsaktes zur Taxonomie-Verordnung verschieben

Deutsche Kreditwirtschaft


Die Europäische Kommission hat den delegierten Rechtsakt veröffentlicht, der die ersten beiden ökologischen Nachhaltigkeitsziele der Taxonomie-Verordnung konkretisiert. Dieser war bereits für Ende 2020 angekündigt. Die nun festgelegten technischen Kriterien bestimmen, wann eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet. 

Die DK unterstützt den Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft.

Die gesamte Pressemitteilung der DK finden Sie hier.