Verlängerung der Frist für die Umsetzung der Versicherungsbestimmungen vom Rat am 14. Februar 2018 gebilligt

Am 14. Februar 2018 bestätigten die EU-Botschafter im Namen des Rates eine Einigung zur Verlängerung der Frist für die Umsetzungen zum Versicherungsvertrieb


Mit der Richtlinie 2016/97 soll der Verbraucherschutz bei Versicherungsprodukten verbessert werden. Die Richtlinie soll derzeit ab dem 23. Februar 2018 gelten, wobei die Mitgliedstaaten bis zu diesem Datum Zeit haben, sie in nationale Gesetze und Rechtsvorschriften umzusetzen.

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