Produktfreigabeverfahren: Anforderungen an Produkthersteller und Vertreiber

Die BaFin fasst die Kerninhalte der Gesetzgebung rund um die IDD zusammen


Am 23. Februar, trat das deutsche Umsetzungsgesetz zur europäischen Versicherungsvertriebs-Richtlinie in Kraft (IDD). Die Vorgaben aus Artikel 25 IDD zur Entwicklung und zum Vertrieb neuer Produkte und zur wesentlichen Anpassung bestehender Versicherungsprodukte (Product Oversight and Governance Requirements – POG) sind für Versicherungsunternehmen als „Produktfreigabeverfahren“ in § 23 Absätze 1a bis 1d der neuen Fassung des VAG geregelt.

Darüber hinaus enthält die Delegierte Verordnung zu den Aufsichts- und Lenkungsanforderungen (DVO POG) detaillierte Vorgaben zum Produktfreigabeverfahren, das dort als „Produktgenehmigungsverfahren“ bezeichnet wird. Sie gelten unmittelbar und haben Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht.

Zu dem vollständigen Artikel geht es hier.