Modernisierung des Übereinkommens zum Schutz bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

Angleichung des Abkommens an den gewandelten unionsrechtlichen Datenschutzrechtsrahmen


Die im Nationalrat behandelte Überarbeitung des Protokolls zielt auf die Modernisierung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, BGBl. Nr. 317/1988 ab. Damit soll eine Anpassung an die gesellschaftlichen und technischen Veränderungen sichergestellt werden. Die Ratifikation des Protokolls ist Voraussetzung für dessen Inkrafttreten in Bezug auf Österreich. Da mit dem Protokoll das Übereinkommen im Wesentlichen an den unionsrechtlichen Datenschutzrechtsrahmen angeglichen wird, sind keine materiellen Änderungen des innerstaatlichen Datenschutzrechts erforderlich.