Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren für AIFMs

Themenfeld:
Stichwörter:
Nachhaltigkeit / ESG
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1255 DER KOMMISSION vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 im Hinblick auf die von den Verwaltern alternativer Investmentfonds zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
08.06.2020
Dok. -Kürzel
2021/1255
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
21.04.2021
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
AIFM-Richtlinie (AIFMD) (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level-II-Verordnung AIFM (Regelungsbestand, EU)

Quelle: EU, 2021/1255, 2021