US-Rückversicherer: Bilaterales Abkommen zwischen EU und USA

Die USA und die EU haben das bilaterale Abkommen über Aufsichtsmaßnahmen fürdie Versicherung und Rückversicherung unterzeichnet


Das Abkommen wird den Vertragsschluss zwischen einem US-Rückversicherer und einem EU-Erst- oder Rückversicherungsunternehmen ermöglichen, ohne dass eine Niederlassung des US-Rückversicherers in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat erforderlich sein wird. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen die in dem Abkommen genannten Voraussetzungen erfüllen wird. Diese ergeben sich aus Artikel 3 Absatz 4 des Abkommens: Die US-Rückversicherer müssen sowohl bestimmte Kapitalanforderungen als auch lokale Risikokapitalanforderungen erfüllen. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, bestimmte Erklärungen gegenüber den für die EU-Versicherungsunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden abzugeben.

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