Übergangsfrist für PSD II-Schnittstellen

FMA gewährt Übergangsfrist zur Sicherstellung eines reibungslos funktionierenden Zahlungsverkehrs


Ab 14.9.2019 dürfen Drittanbieter (va Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister) hin künftig nicht mehr, wie bisher über „Screen Scraping“ auf Kundenschnittstellen zugreifen, sondern nur noch über PSD II-konforme Schnittstellen.

Die vollständige Mitteilung der österreichischen FMA finden Sie hier.