Klarstellungen Erhebung Resolution Planning (RPEU/RPEK)

Erneute Erinnerung an verlängerte Übermittlungsfrist


Die OeNB erinnert daran, dass für den ITS on Resolution Planning, für den Meldestichtag 31.12.2018, eine verlängerte Übermittlungsfrist bis 31.5.2019 vorgesehen ist. Da für die Erhebungen RPEU und RPEK ebenfalls geprüfte Daten zu übermitteln sind, erinnert die OeNB weiter an die anzuwendenen Konzepte und wiederholt Details zur RPEU Erhebung für unkonsolidierte Banken.