Aufsicht befragt erneut deutsche Kredit- und Wertpapierinstitute zu Cum/Cum- Geschäften

BaFin und die Deutschen Bundesbank haben eine gemeinsame Abfrage gestartet


Das Bundesfinanzministerium hat am 9. Juli 2021 ein Schreiben mit einer geänderten Verwaltungspraxis zur Behandlung steuerlicher Sachverhalte im Zusammenhang mit Cum/Cum-Geschäften veröffentlicht, dies führt zu einer geänderten Verwaltungsauffassung und dazu, dass die Aufsicht die Folgen für die Institute neu beurteilen muss. Aus diesem Grund befragt die BaFin mit der Unterstützung der Deutschen Bundesbank erneut deutsche Kredit- und Wertpapierinstitute. Die Abfrage soll vor allem Aufschluss über den Kreis der betroffenen Institute und die Höhe der finanziellen Belastungen geben.

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