ARUG II – Aktionärsrechterichtlinie 09/2020

Mindestanforderungen zur Identifikation und Information von Aktionären


Mit der europäischen Richtlinie (EU) 2017/828 wurde die bestehende Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) grundlegend überarbeitet und ergänzt. Die Richtlinie hat eine weitere Verbesserung der Mitwirkung von Aktionären bei börsennotierten Gesellschaften sowie eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten zum Ziel. In Deutschland ist die nationale Umsetzung mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geplant.

Um alles Wissenswerte rund um die Neuregelungen des ARUG II zu erfahren, empfehlen wir Ihnen den neuesten Artikel auf unserem BankingHub by zeb, der sich diesem Thema ausführlich widmet. Um direkt zum vollständigen Artikel zu gelangen, klicken Sie bitte hier.