Anlegerschutz im Fokus: Neuerungen im Zuge der Umsetzung der MiFID II

Informationen zu der am 3. Januar in Kraft getretenen Finanzmarktrichtlinie


Mit der Umsetzung der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) zum 3. Januar 2018 treten Regelungen in Kraft, die die Funktionsweise und Transparenz der Finanzmärkte verbessern sollen. Dabei im Fokus stehen der Lebenszyklus von Produkten und die damit einhergehenden Organisations- und Wohlverhaltenspflichten. Viele der im Zuge der MiFID-II-Umsetzung neu geregelten Pflichten betreffen insbesondere den Vertrieb, den Verkauf und die Beratung von Finanzprodukten und haben direkten Einfluss auf das Verhältnis zwischen Dienstleister und Kunde. Die Neuerungen bedeuten daher gerade auch eine Stärkung des kollektiven Verbraucherschutzes in einem europäisch harmonisierten Rechtsrahmen.

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