Zuordnung der Bestände und Geschäfte der Institute zum Handelsbuch und zum Anlagebuch

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Zuordnung der Bestände und Geschäfte der Institute zum Handelsbuch und zum Anlagebuch (§ 1 Abs. 12 KWG, § 2 Abs. 11 KWG)
Art
Rundschreiben
Level 3 / Sonstige
Initiator
BaFin
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
17/1999
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
08.12.1999
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Kreditwesengesetz - KWG (Regelungsbestand, Stammversion, DE)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: BaFin, 17/1999, 1999