Zeitlich beschränkte Gleichwertigkeit für Zentralverwahrer nach dem Brexit

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Initiative
Offizieller Name
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2030 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 zur Feststellung der Gleichwertigkeit des für Zentralverwahrer des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland geltenden Rechtsrahmens gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für einen begrenzten Zeitraum
Art
Durchführungsbeschluss
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2018/2030
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
19.12.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen

Quelle: EU, 2018/2030, 2018