Zeitlich beschränkte Gleichwertigkeit für Zentralverwahrer nach dem Brexit
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2030 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 zur Feststellung der Gleichwertigkeit des für Zentralverwahrer des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland geltenden Rechtsrahmens gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für einen begrenzten Zeitraum
Art
Durchführungsbeschluss
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2018/2030
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
CSDR (Zentralverwahrer-Verordnung)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige
Recognition of UK CCPs in case of no-deal Brexit
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2018/2030, 2018