Zeitlich beschränkte Gleichwertigkeit für CCPs im Vereinigten Königreich
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/1308 DER KOMMISSION vom 21. September 2020 zur Feststellung der Gleichwertigkeit des für zentrale Gegenparteien im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geltenden Rechtsrahmens gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates für einen begrenzten Zeitraum
Art
Durchführungsbeschluss
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2020/1308
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
EMIR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Zeitlich beschränkte Gleichwertigkeit für CCPs nach dem Brexit
(nicht bindend, EU)
Änderung der zeitlich beschränkten Gleichwertigkeit für CCPs nach dem Brexit
(nicht bindend, EU)
Verlängerung der zeitlich begrenzten Gleichwertigkeit für CCPs im Vereinigten Königreich
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2020/1308, 2020