Wesentlichkeitsschwelle für überfällige Kreditverpflichtungen

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
VERORDNUNG (EU) 2018/1845 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. November 2018 zur Nutzung des gemäß Artikel 178 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eröffneten Ermessensspielraums bei der Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit überfälliger Verbindlichkeiten (EZB/2018/26)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
EZB
Vorgelegt
03.07.2018
Dok. -Kürzel
2018/1845
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
21.11.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Einheitliche Europäische Bankenaufsicht (SSM) (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
EMIR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
CRR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Wesentlichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)

Quelle: EZB, 2018/1845, 2018