Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV)

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung – WpI-AnzV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
BaFin
Vorgelegt
04.05.2021
Dok. -Kürzel
BGBl. I Nr. 349/2023
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
11.12.2023
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anzuwen­den

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
IFD-Umsetzungsgesetz mit Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, DE)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: BaFin, BGBl. I Nr. 349/2023, 2023