Vorübergehenden Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Leverage Ratio

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
BESCHLUSS (EU) 2020/1306 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. September 2020 über den vorübergehenden Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße angesichts der COVID-19-Pandemie (EZB/2020/44)
Art
Beschluss
Level 3 / Sonstige
Initiator
EZB
Vorgelegt
16.09.2020
Dok. -Kürzel
2020/1306
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
16.09.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen

Quelle: EZB, 2020/1306, 2020