Vorschriften des Allgemeininteresses gemäß Art. 11 IDD

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Vorschriften des Allgemeininteresses, denen die Ausübung des Versicherungsvertriebs durch Versicherungsunternehmen in Deutschland unterliegt (General good rules - Art. 11 IDD)
Art
Merkblatt
Level 3 / Sonstige
Initiator
BaFin
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
-
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
03.07.2019
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: BaFin, -, 2019