Verwendung von Basisinformationsblättern durch Verwaltungsgesellschaften von OGAW

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Änderungsversion
Initiative
Offizieller Name
RICHTLINIE (EU) 2021/2261 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG im Hinblick auf die Verwendung von Basisinformationsblättern durch Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Art
Richtlinie
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
15.07.2021
Dok. -Kürzel
2021/2261
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
15.12.2021
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
PRIIPs (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2021/2261, 2021