Verwendung von Basisinformationsblättern durch Verwaltungsgesellschaften von OGAW
Initiative
Offizieller Name
RICHTLINIE (EU) 2021/2261 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG im Hinblick auf die Verwendung von Basisinformationsblättern durch Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Art
Richtlinie
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
15.07.2021
Dok. -Kürzel
2021/2261
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
PRIIPs
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Umsetzung der EU-Richtlinie für OGAW zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
(Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Level 2
PRIIPs Basisinformationsblätter (KID)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Implementation of the Directive on Key Information Documents for UCITS
(Regelungsbestand, Änderungsversion, NL)
Amendments to further regulation on conduct supervision of financial enterprises - Nadere regeling gedragstoezicht financiële ondernemingen Wft 2023
(Regelungsbestand, Änderungsversion, NL)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2021/2261, 2021