Verwaltung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems
Initiative
Offizieller Name
LEITLINIE (EU) 2024/3129 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. August 2024 über die Verwaltung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems (EZB/2024/22)
LEITLINIE (EU) 2024/3131 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. November 2024 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2024/3129 über die Verwaltung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems (EZB/2024/22) (EZB/2024/36)
LEITLINIE (EU) 2024/3131 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. November 2024 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2024/3129 über die Verwaltung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems (EZB/2024/22) (EZB/2024/36)
Art
Leitlinien
Level 3 / Sonstige
Initiator
EZB
Vorgelegt
14.08.2024
Dok. -Kürzel
2024/3129; 2024/313 (EZB/2024/22; EZB/2024/36)
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Eurosystem Collateral Management System (ECMS)
(nicht bindend, EU)
Quelle: EZB, 2024/3129; 2024/313 (EZB/2024/22; EZB/2024/36), 2024